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PolG NRW§ 15a Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel
Stand: 13.12.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/15a#abs-1 (1) Zur Verhütung von Straftaten kann die Polizei einzelne öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen, wenn
1. an diesem Ort wiederholt Straftaten begangen wurden und die Beschaffenheit des Ortes die Begehung von Straftaten begünstigt, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden oder
2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung nach § 8 Absatz 3 verabredet, vorbereitet oder begangen werden
und jeweils ein unverzügliches Eingreifen der Polizei möglich ist. Die Beobachtung ist, falls nicht offenkundig, durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/15a#abs-2 (2) Nach Absatz 1 gewonnene Daten dürfen höchstens für die Dauer von 14 Tagen gespeichert werden, es sei denn, sie werden zur Verfolgung von Straftaten benötigt oder Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass eine Person künftig Straftaten begehen wird, und die Aufbewahrung ist zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/15a#abs-3 (3) Über die Einrichtung der Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel entscheidet die Behördenleiterin oder der Behördenleiter.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/15a#abs-4 (4) Maßnahmen nach Absatz 1 sind zu dokumentieren. Sie sind jeweils auf ein Jahr befristet. Rechtzeitig vor Fristablauf ist zu überprüfen, ob die Voraussetzungen gemäß Absatz 1 weiter vorliegen. Eine Verlängerung um jeweils ein Jahr ist in diesem Fall zulässig.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 15a PolG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 16.05.2022 – 5 B 1289/21Zitiert von 8
- VG Köln, 28.11.2024 – 20 K 4855/18Zitiert von 5
- VG Köln, 28.11.2024 – 20 K 6705/20
- VG Köln, 28.11.2024 – 20 K 6709/20
- VG Köln, 28.11.2024 – 20 K 6708/20Zitiert von 2
- VG Köln, 28.11.2024 – 20 K 2682/24
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 16.01.2025 – 29 K 3891/23
- VG Köln, 28.11.2024 – 20 K 6707/20Zitiert von 2
- VG Köln, 28.11.2024 – 20 K 6706/20Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15a PolG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.