Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln, Bekanntmachung der Neufassung
Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln, Bekanntmachung der Neufassung§ 16a Pflicht zur Auskunftserteilung
Stand: 01.03.2024
Für Mitglieder des Verwaltungsrats gilt die Regelung des§ 4a der Satzung entsprechend.