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Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln, Bekanntmachung der Neufassung§ 15 Aufwandsentschädigung, Reisekosten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28292/15#abs-1 (1) Die Tätigkeit der Mitglieder des Rundfunkrats ist ehrenamtlich. Die Mitglieder des Rundfunkrats erhalten für jegliche Art von Arbeit bei der Rundfunkanstalt kein Honorar. Nichthonorierte Mitarbeit teilen sie dem/der Vorsitzenden des Rundfunkrats vierteljährlich mit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28292/15#abs-2 (2) Die Aufwandsentschädigung gemäß § 15 Absatz 16 WDR-Gesetz wird monatlich im Voraus gezahlt. Sie wird anteilig gekürzt, wenn die Tätigkeit im Verlauf eines Kalendermonats beginnt oder endet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28292/15#abs-3 (3) Die Sitzungsgelder gemäß § 15 Absatz 16 WDR-Gesetz werden nach Ablauf eines Kalendermonats ausgezahlt. Die Sitzungsgelder beziehen sich auf die Sitzungen des Rundfunkrats und seiner Ausschüsse gemäß § 12 Absatz 1 der Satzung sowie auf Sitzungen des ARD-Programmbeirats gemäß § 15 Absatz 16 Satz 8 WDR-Gesetz.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28292/15#abs-4 (4) Der Ersatz von Reisekosten und die Zahlung von Tagegeldern und Übernachtungsgeldern für die Mitglieder des Rundfunkrats nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes werden durch eine Reisekostenordnung (Satzung) gemäß § 15 Absatz 16 WDR-Gesetz geregelt.
Unabhängigkeit der Entscheidungen
(1) Zur Sicherung und Stärkung der Unabhängigkeit der Entscheidungen des Rundfunkrats ist dieser im Rahmen des Haushalts mit den erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten.
(2) Das fachliche Weisungsrecht des/der Vorsitzenden des Rundfunkrats gegenüber den in der Geschäftsstelle (Gremienbüro) tätigen Personen (§ 15 Absatz 19 WDR-Gesetz) ist der Dienstaufsicht des/der Intendant(en/in) vorgelagert.
(3) Über die Beauftragung von externen Sachverständigen entscheidet der Rundfunkrat auf schriftlichen Vorschlag.
(4) Der Rundfunkrat bietet zu Beginn jeder Amtsperiode für alle Mitglieder eine Grundinformation über die Aufgabengebiete des Rundfunkrats und der jeweiligen Ausschüsse an. Während der laufenden Amtsperiode stellt der Rundfunkrat die Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder durch geeignete Maßnahmen zu den im WDR-Gesetz genannten Aufgaben des Gremiums sicher. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere auch Vorträge von Experten(innen) in Rundfunkrat oder Ausschüssen sowie das Angebot zur Teilnahme an medienpolitischen Fachtagungen und sonstige medienbezogene Fachveranstaltungen.
II.
Verwaltungsrat