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Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln, Bekanntmachung der Neufassung

§ 1 Bezeichnung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das durch das Gesetz über den "Westdeutschen Rundfunk Köln" vom 25. Mai 1954 (GV. NRW. S. 151) errichtete und aufgrund des WDR-Gesetzes vom 19. März 1985 fortgeführte Rundfunkunternehmen trägt die Bezeichnung

"Westdeutscher Rundfunk Köln

Anstalt des öffentlichen Rechts",

nachfolgend WDR genannt.

§ 2