Das durch das Gesetz über den "Westdeutschen Rundfunk Köln" vom 25. Mai 1954 (GV. NRW. S. 151) errichtete und aufgrund des WDR-Gesetzes vom 19. März 1985 fortgeführte Rundfunkunternehmen trägt die Bezeichnung
"Westdeutscher Rundfunk Köln
Anstalt des öffentlichen Rechts",
nachfolgend WDR genannt.