Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer Flussgebietsgemeinschaft Ems zur Umsetzung der RL 2000/60/EG - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - in der Flussgebietseinheit Ems
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer …§ 7 Geltungsdauer, Kündigung, Geltung anderer Vorschriften
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28241/7#abs-1 (1) Es besteht Einigkeit, dass diese Vereinbarung zunächst den Koordinierungsverpflichtungen für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 WRRL zugrundegelegt werden soll. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme prüfen die Länder, ob eine Anpassung erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28241/7#abs-2 (2) Die Vereinbarung kann im Einvernehmen beendet oder von jedem Land durch schriftliche Erklärung zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28241/7#abs-3 (3) Die Geschäftsordnungen der beteiligten Behörden für die Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle bleiben unberührt. Gleiches gilt für die wasserbehördlichen Zuständigkeiten.