(1) Am Ende des sechsten Semesters finden das Verfahren der Zulassung zur Abschlussprüfung und die Abschlussprüfung am Oberstufen-Kolleg statt.
(2) Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben.
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(1) Am Ende des sechsten Semesters finden das Verfahren der Zulassung zur Abschlussprüfung und die Abschlussprüfung am Oberstufen-Kolleg statt.
(2) Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben.