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Zusammenführung der Fachhochschule Lippe in Lemgo mit der Abteilung Höxter der …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28168/1#abs-1 (1) Die Abteilung Höxter ist aus der Universität-Gesamthochschule Paderborn ausgegliedert und mit der Fachhochschule Lippe in Lemgo zusammengeführt, die künftig als "Fachhochschule Lippe und Höxter in Lemgo" bezeichnet wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28168/1#abs-2 (2) Die Fachbereiche und Studiengänge in der Abteilung Höxter der Universität-Gesamthochschule Paderborn sind Fachbereiche und Studiengänge der Fachhochschule, die Studien- und Prüfungsordnungen gelten als deren Satzungen fort.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28168/1#abs-3 (3) Die Fachhochschule ist Rechtsnachfolgerin der Universität-Gesamthochschule Paderborn hinsichtlich der Abteilung Höxter.

§ 2