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§ 1 NW_28168 (Nordrhein-Westfalen)

Zusammenführung der Fachhochschule Lippe in Lemgo mit der Abteilung Höxter der Universität-Gesamthochschule Paderborn

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Abteilung Höxter ist aus der Universität-Gesamthochschule Paderborn ausgegliedert und mit der Fachhochschule Lippe in Lemgo zusammengeführt, die künftig als "Fachhochschule Lippe und Höxter in Lemgo" bezeichnet wird.

(2) Die Fachbereiche und Studiengänge in der Abteilung Höxter der Universität-Gesamthochschule Paderborn sind Fachbereiche und Studiengänge der Fachhochschule, die Studien- und Prüfungsordnungen gelten als deren Satzungen fort.

(3) Die Fachhochschule ist Rechtsnachfolgerin der Universität-Gesamthochschule Paderborn hinsichtlich der Abteilung Höxter.