Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der Neufassung
Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der …§ 2 Rechtliche Stellung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28161/2#abs-1 (1) Das LWL-Rechnungsprüfungsamt ist in seiner sachlichen Tätigkeit dem Landschaftsausschuss unmittelbar unterstellt und verantwortlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28161/2#abs-2 (2) In der Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist das LWL-Rechnungsprüfungsamt an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28161/2#abs-3 (3) Unbeschadet der Bestimmungen in den Absätzen 1 und 2 ist die Direktorin/der Direktor des Landschaftsverbandes Dienstvorgesetzte/Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte des LWL-Rechnungsprüfungsamtes.