Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zusammenführung der Märkischen Fachhochschule in Iserlohn mit den Abteilungen Meschede und Soest der Universität-Gesamthochschule Paderborn

Zusammenführung der Märkischen Fachhochschule in Iserlohn mit den Abteilungen Meschede …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung setzt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Planstellen, Stellen und Mittel der Märkischen Fachhochschule in Iserlohn und der Universität-Gesamthochschule Paderborn nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen an die neue Fachhochschule um.

§ 2 § 4