Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zusammenführung der Märkischen Fachhochschule in Iserlohn mit den Abteilungen Meschede und Soest der Universität-Gesamthochschule Paderborn
Zusammenführung der Märkischen Fachhochschule in Iserlohn mit den Abteilungen Meschede …§ 3
Stand: 26.08.2026
Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung setzt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Planstellen, Stellen und Mittel der Märkischen Fachhochschule in Iserlohn und der Universität-Gesamthochschule Paderborn nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen an die neue Fachhochschule um.