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§ 3 NW_28160 (Nordrhein-Westfalen)

Zusammenführung der Märkischen Fachhochschule in Iserlohn mit den Abteilungen Meschede und Soest der Universität-Gesamthochschule Paderborn

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung setzt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Planstellen, Stellen und Mittel der Märkischen Fachhochschule in Iserlohn und der Universität-Gesamthochschule Paderborn nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen an die neue Fachhochschule um.