Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zusammenführung der Märkischen Fachhochschule in Iserlohn mit den Abteilungen Meschede und Soest der Universität-Gesamthochschule Paderborn

Zusammenführung der Märkischen Fachhochschule in Iserlohn mit den Abteilungen Meschede …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28160/1#abs-1 (1) Die Fachhochschule Südwestfalen in Iserlohn ist errichtet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28160/1#abs-2 (2) Sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, gilt das Recht der Märkischen Fachhochschule in Iserlohn als Recht der neu errichteten Fachhochschule sinngemäß fort.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28160/1#abs-3 (3) Die Fachbereiche und Studiengänge der Märkischen Fachhochschule in Iserlohn und in den Abteilungen Meschede und Soest der Universität-Gesamthochschule Paderborn sind Fachbereiche und Studiengänge der neuen Fachhochschule, die Studien- und Prüfungsordnungen gelten als deren Satzungen fort.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28160/1#abs-4 (4) Im Übrigen sind die Märkische Fachhochschule in Iserlohn und die Abteilungen Meschede und Soest der Universität-Gesamthochschule Paderborn aufgelöst. Die neue Fachhochschule ist ihre Rechtsnachfolgerin.

§ 2