Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems zwischen ihren Polizeien

Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem …

Art 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28152/2#abs-1 (1) Diese Vereinbarung findet Anwendung auf die in Nordrhein-Westfalen örtlich zuständigen Behörden des Bundesgrenzschutzes und die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28152/2#abs-2 (2) Behörden im Sinne des Artikels 1 sind

a) für den Bundesgrenzschutz

- das Grenzschutzpräsidium West

- die Bundesgrenzschutzämter Köln und Kleve

b) für die Polizei Nordrhein-Westfalen

- das Landeskriminalamt

- die Bezirksregierungen

- die Kreispolizeibehörden.

Teil II

Organisation, Inhalte

und Regeln der Zusammenarbeit

Art 1 Art 3