Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems zwischen ihren Polizeien
Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem …Art 2
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28152/2#abs-1 (1) Diese Vereinbarung findet Anwendung auf die in Nordrhein-Westfalen örtlich zuständigen Behörden des Bundesgrenzschutzes und die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28152/2#abs-2 (2) Behörden im Sinne des Artikels 1 sind
a) für den Bundesgrenzschutz
- das Grenzschutzpräsidium West
- die Bundesgrenzschutzämter Köln und Kleve
b) für die Polizei Nordrhein-Westfalen
- das Landeskriminalamt
- die Bezirksregierungen
- die Kreispolizeibehörden.
Teil II
Organisation, Inhalte
und Regeln der Zusammenarbeit