Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems zwischen ihren Polizeien
Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem …Art 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28152/1#abs-1 (1) Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten gewährleisten der Bundesgrenzschutz und die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen die enge Zusammenarbeit ihrer Behörden im täglichen Dienst und bei besonderen Einsatzlagen, um insbesondere
- die grenzüberschreitende Kriminalität zurückzudrängen sowie die illegale Migration einzudämmen,
- die Effektivität der Fahndung nach Personen und Sachen zu steigern,
- durch Verstärkung der Präsenz in Brennpunktbereichen die Vorbereitung und Durchführung von Straftaten zu erschweren und anderen Störungen der öffentlichen Sicherheit gezielt entgegenzuwirken.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28152/1#abs-2 (2) Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage und nach Maßgabe des für die jeweilige Seite geltenden Rechts sowie im Rahmen der bestehenden personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten.