Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems zwischen ihren Polizeien

Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem …

Art 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28152/1#abs-1 (1) Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten gewährleisten der Bundesgrenzschutz und die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen die enge Zusammenarbeit ihrer Behörden im täglichen Dienst und bei besonderen Einsatzlagen, um insbesondere

- die grenzüberschreitende Kriminalität zurückzudrängen sowie die illegale Migration einzudämmen,

- die Effektivität der Fahndung nach Personen und Sachen zu steigern,

- durch Verstärkung der Präsenz in Brennpunktbereichen die Vorbereitung und Durchführung von Straftaten zu erschweren und anderen Störungen der öffentlichen Sicherheit gezielt entgegenzuwirken.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28152/1#abs-2 (2) Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage und nach Maßgabe des für die jeweilige Seite geltenden Rechts sowie im Rahmen der bestehenden personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten.

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