Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Rheinland; Neufassung
Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Rheinland; Neufassung§ 15 Verfügungs- und vertretungsberechtigte Bedienstete
Stand: 26.08.2026
Der Rechnungsprüfung sind die Namen und Unterschriftsproben sowie Amts- und Dienstbezeichnungen der anordnungsberechtigten Bediensteten sowie der Umfang der Berechtigung mitzuteilen. Für die zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen ermächtigten Bediensteten ist entsprechend zu verfahren.