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Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Rheinland; Neufassung

§ 15 Verfügungs- und vertretungsberechtigte Bedienstete

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Rechnungsprüfung sind die Namen und Unterschriftsproben sowie Amts- und Dienstbezeichnungen der anordnungsberechtigten Bediensteten sowie der Umfang der Berechtigung mitzuteilen. Für die zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen ermächtigten Bediensteten ist entsprechend zu verfahren.

§ 14 § 16