Der Rechnungsprüfung sind die Namen und Unterschriftsproben sowie Amts- und Dienstbezeichnungen der anordnungsberechtigten Bediensteten sowie der Umfang der Berechtigung mitzuteilen. Für die zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen ermächtigten Bediensteten ist entsprechend zu verfahren.