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§ 15 NW_28145 (Nordrhein-Westfalen) — Verfügungs- und vertretungsberechtigte Bedienstete

Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Rheinland; Neufassung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Rechnungsprüfung sind die Namen und Unterschriftsproben sowie Amts- und Dienstbezeichnungen der anordnungsberechtigten Bediensteten sowie der Umfang der Berechtigung mitzuteilen. Für die zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen ermächtigten Bediensteten ist entsprechend zu verfahren.