Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LVerbO
LVerbO§ 23a Ausgleichsrücklage
Stand: 26.08.2026
§ 75 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 23a LVerbO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Düsseldorf, 25.03.2011 – 1 K 4142/08Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.