Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN“ vom 2. April 1962 in der Fassung des Änderungsbeschlusses des Fernsehrates vom 24. November 2000
Satzung der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN“ …§ 10 Geschäftsordnung und Ausschüsse
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28105/10#abs-1 (1) Der Fernsehrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28105/10#abs-2 (2) Die Geschäftsordnung kann die Bildung ständiger und nicht ständiger Ausschüsse vorsehen.
2. Der Verwaltungsrat