Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens der Länder über eine kostensparende Einsatzbewältigung bei bestimmten polizeilichen Einsatzlagen
Bekanntmachung des Abkommens der Länder über eine kostensparende Einsatzbewältigung bei …Art 2
Stand: 26.08.2026
Voraussetzung für die Unterstützung unter Kostenerstattungsverzicht ist, dass die Innenministerien/-senatoren der betroffenen Länder das Vorliegen der in Artikel 1 beschriebenen Einsatzlage übereinstimmend bestätigen, einer länderübergreifenden Einsatzkonzeption zugestimmt haben und im festgestellten Umfang eigene Führungsstruktur sowie eigene Einsatzkräfte für die Lagebewältigung vorhalten.