Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / HeilBerG
HeilBerG§ 87 Ablauf der Hauptverhandlung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/87#abs-1 (1) Der Vorsitz eröffnet und leitet die Hauptverhandlung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/87#abs-2 (2) In der Hauptverhandlung trägt er oder die oder der von ihm bestellte Berichterstatterin oder Berichterstatter den wesentlichen Inhalt der Akten vor.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/87#abs-3 (3) Sind Beschuldigte erschienen, so sind sie zu hören.