Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom 19. Mai 1999

Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom …

Art 5 Laufbahnlehrgänge

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27992/5#abs-1 (1) Die Laufbahnlehrgänge dienen dazu, den Teilnehmern die zur Erfüllung der Aufgaben in ihrer Laufbahn notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27992/5#abs-2 (2) Das Erreichen dieses Zieles wird durch an der Schule abzulegende Laufbahnprüfungen festgestellt.

Art 4 Art 6