Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom 19. Mai 1999
Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom …Art 6 Einführungslehrgänge, Ausbildung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27992/6#abs-1 (1) Die Einführungslehrgänge werden für Beamte des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes sowie für Soldaten/Angestellte in vergleichbarer Laufbahn/Verwendung durchgeführt. Neu in den Verfassungsschutz eintretende Mitarbeiter sollen in der Regel an den Einführungslehrgängen teilnehmen, soweit sie nicht Laufbahnlehrgänge besuchen. Für neu zuversetzte Mitarbeiter des MAD ist die Teilnahme als Bestandteil des Auswahlverfahrens des MAD Pflicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27992/6#abs-2 (2) Die Einführungslehrgänge haben das Ziel, die für die Tätigkeit im Verfassungsschutz bzw. im MAD notwendigen grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27992/6#abs-3 (3) Für Mitarbeiter des MAD können in Ergänzung und Vertiefung der Einführungslehrgänge weiterführende Ausbildungslehrgänge stattfinden.