Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und über die Betreuung der Verfolgten
Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen …§ 31a
Stand: 26.08.2026
Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz ist dem Landtag bis zum 1. Juli 2014 und danach alle fünf Jahre zu berichten.