Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung

Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung

§ 46 Deckungsfähigkeit

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen1 Entscheidung

Deckungsfähige Ausgabemittel dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 oder des Deckungsvermerks zugunsten einer anderen Ausgabe verwendet werden.

←§ 45 →§ 47