Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Betriebssatzung für das LWL-Jugendhilfezentrum Marl, das LWL-Heilpädagogische Kinderheim Hamm und das LWL-Jugendheim Tecklenburg des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Betriebssatzung für das LWL-Jugendhilfezentrum Marl, das LWL-Heilpädagogische Kinderheim …

§ 9 Kämmerer / Kämmerin des Landschaftsverbandes

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Betriebsleitung hat dem Kämmerer/der Kämmerin oder dem/der sonst für das Finanzwesen zuständigen Beamten/Beamtin den Entwurf der Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses, die Zwischenberichte, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Kostenrechnungen zuzuleiten; sie hat ihm / ihr ferner auf Anfordern alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.

§ 8 § 10