Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Betriebssatzung für das LWL-Jugendhilfezentrum Marl, das LWL-Heilpädagogische Kinderheim Hamm und das LWL-Jugendheim Tecklenburg des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Betriebssatzung für das LWL-Jugendhilfezentrum Marl, das LWL-Heilpädagogische Kinderheim …§ 9 Kämmerer / Kämmerin des Landschaftsverbandes
Stand: 26.08.2026
Die Betriebsleitung hat dem Kämmerer/der Kämmerin oder dem/der sonst für das Finanzwesen zuständigen Beamten/Beamtin den Entwurf der Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses, die Zwischenberichte, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Kostenrechnungen zuzuleiten; sie hat ihm / ihr ferner auf Anfordern alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.