Die Betriebsleitung hat dem Kämmerer/der Kämmerin oder dem/der sonst für das Finanzwesen zuständigen Beamten/Beamtin den Entwurf der Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses, die Zwischenberichte, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Kostenrechnungen zuzuleiten; sie hat ihm / ihr ferner auf Anfordern alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.