Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Betriebssatzung für das LWL-Jugendhilfezentrum Marl, das LWL-Heilpädagogische Kinderheim Hamm und das LWL-Jugendheim Tecklenburg des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Betriebssatzung für das LWL-Jugendhilfezentrum Marl, das LWL-Heilpädagogische Kinderheim …

§ 10 Stammkapital

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Stammkapital der Jugendheime besteht jeweils aus den Anlagegütern mit einer Nutzungsdauer bis zu 15 Jahren (Ausstattungsgegenstände) sowie den Gebäuden und Grundstücken, die auf Dauer genutzt werden und im Eigentum des Landschaftsverbandes stehen. Das Stammkapital entspricht jeweils den in den Bilanzen enthaltenen Werten (LWL-Jugendhilfezentrum Marl: 67 214,47 Euro, LWL-Heilpädagogisches Kinderheim Hamm: 270 473,41 Euro, LWL-Jugendheim Tecklenburg: 1 801 171,91 Euro).

§ 9 § 11