Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 1999 S. 42

Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und die von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes - Entschädigungsregelung Rheinland

7 Normen · Ausgangsfassung vom 05.11.1998 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Allgemeines
  3. § 2 Erstattung barer Auslagen
  4. § 3 Pauschbetrag für Sitzungen
  5. § 4 Auslagen
  6. § 5 Pauschbetrag für Zeitaufwand
  7. § 6 Öffentliche Bekanntmachung
  8. § 7 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    06.12.2001 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 06.12.2001

    GV. NRW. 2002 S. 23

  2. Historischer Änderungsnachweis

    15.06.2000 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 15.06.2000

    GV. NRW. S. 628

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).