Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 1999 S. 42

Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und die von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes - Entschädigungsregelung Rheinland

7 Normen · ausgefertigt 05.11.1998 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Allgemeines
  3. § 2 Erstattung barer Auslagen
  4. § 3 Pauschbetrag für Sitzungen
  5. § 4 Auslagen
  6. § 5 Pauschbetrag für Zeitaufwand
  7. § 6 Öffentliche Bekanntmachung
  8. § 7 Inkrafttreten