Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 1999 S. 42
Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und die von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes - Entschädigungsregelung Rheinland
7 Normen · ausgefertigt 05.11.1998 · Änderungen