Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und die von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes - Entschädigungsregelung Rheinland

Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der …

§ 3 Pauschbetrag für Sitzungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Ein Pauschbetrag von 52 Euro je Kalendertag wird für die Teilnahme an Sitzungen, unabhängig von deren Zahl und Dauer, gezahlt.

§ 2 § 4