Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und die von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes - Entschädigungsregelung Rheinland
Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der …§ 3 Pauschbetrag für Sitzungen
Stand: 26.08.2026
Ein Pauschbetrag von 52 Euro je Kalendertag wird für die Teilnahme an Sitzungen, unabhängig von deren Zahl und Dauer, gezahlt.