Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und die von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes - Entschädigungsregelung Rheinland
Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 5. November 1998
Die Vertreterversammlung des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes hat am 5.11.1998 gem. §§ 8 Abs. 6, 13 Ziffer 11 der Satzung vom 13. Dezember 1989 (GV NRW 1989, S. 664) zuletzt geändert durch den Sechsten Nachtrag vom 5. März 1998 (GV. NRW. S. 381 ) in Verbindung mit § 41 SGB IV (BGBl. I 1976 S. 3845) die folgende Regelung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse - Entschädigungsregelung - vom 26. März 1987 (GV. NRW. S. 203) beschlossen: