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Gesetz zur Gestellung von im Eigentum oder Besitz des Landes stehenden Stellplätzen§ 5 In-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit diesen Regelungen ist dem Landtag bis Ende 2009 zu berichten.