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§ 5 NW_27942 (Nordrhein-Westfalen) — In-Kraft-Treten, Berichtspflicht

Gesetz zur Gestellung von im Eigentum oder Besitz des Landes stehenden Stellplätzen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit diesen Regelungen ist dem Landtag bis Ende 2009 zu berichten.