Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der Aufhebung einer Ehe durch gerichtliches Urteil
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der …§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1998 in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Innenminister
Hinweis
Wiederherstellung des Verordnungsranges
(Artikel 170 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332))
Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.