Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 332

Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der Aufhebung einer Ehe durch gerichtliches Urteil

2 Normen · Ausgangsfassung vom 26.05.1998 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1
  3. § 2

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    27.06.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 27.06.2014, Artikel 10

    GV. NRW. S. 376 Quelle (GV. NRW.)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    16.07.2008 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 24.06.2008

    GV. NRW. S. 517

  3. Historischer Änderungsnachweis

    30.04.2005 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 05.04.2005, Artikel 54

    GV. NRW. S. 332

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).