Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der Aufhebung einer Ehe durch gerichtliches Urteil

Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 1316 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Abs. 3 ist

für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln

die Bezirksregierung Köln,

für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster

die Bezirksregierung Arnsberg.

§ 2