Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der Aufhebung einer Ehe durch gerichtliches Urteil
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der …§ 1
Stand: 26.08.2026
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 1316 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Abs. 3 ist
für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln
die Bezirksregierung Köln,
für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster
die Bezirksregierung Arnsberg.