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Satzung der Provinzial-Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz - Versicherung der …

§ 18

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Auflösung der Provinzial

Im Falle der Auflösung der Provinzial ist die Liquidation einzuleiten. Das nach beendeter Liquidation verbleibende Vermögen fällt den Gewährträgern nach Maßgabe ihrer Anteile am Stammkapital zu.

§ 17 § 19