Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über den Beitritt des Landes Nordrhein-Westfalen zum Abkommen zur Bereinigung der Stichtaglücken und der Doppelzuständigkeiten in den Entschädigungsgesetzen vom 9./10. Mai 1951
Gesetz über den Beitritt des Landes Nordrhein-Westfalen zum Abkommen zur Bereinigung der …Art 2
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27752/2#abs-1 (1) Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27752/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem es gemäß Artikel 7 für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen bekanntzugeben.