Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über den Beitritt des Landes Nordrhein-Westfalen zum Abkommen zur Bereinigung der Stichtaglücken und der Doppelzuständigkeiten in den Entschädigungsgesetzen vom 9./10. Mai 1951

Gesetz über den Beitritt des Landes Nordrhein-Westfalen zum Abkommen zur Bereinigung der …

Art 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen2 Fassungen

Dem Beitritt des Landes Nordrhein-Westfalen zum Abkommen zur Bereinigung der Stichtaglücken und der Doppelzuständigkeiten in den Entschädigungsgesetzen vom 9./10. Mai 1951 wird zugestimmt.

Art 2