(1) Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem es gemäß Artikel 7 für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen bekanntzugeben.
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(1) Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem es gemäß Artikel 7 für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen bekanntzugeben.