Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag) vom 29. Juni 1989/20. Juli 1989

Bekanntmachung zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit …

Art 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Zulassung, anwendbares Recht

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27688/2#abs-1 (1) Der Veranstalter des Fernsehprogramms bedarf der Zulassung. Sie umfaßt neben dem Nutzungsrecht nach Artikel 1 Abs. 1 auch das Recht, für die die Verbreitung dieses Fernsehprogramms ersatzweise oder zusätzlich andere Satellitenkanäle zu nutzen; eine Ausschreibung dieser Satellitenkanäle findet nicht statt. Die Zulassung berechtigt auch zur Nutzung des Fernsehkanals für Videotext.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27688/2#abs-2 (2) Für Zulassung, Programmanforderungen, Pflichten eines Veranstalters und die Finanzierung gelten §§ 3 bis 9, § 19 Abs. 1 Satz 1, §§ 20 bis 22 Abs. 1, §§ 23 bis 27, §§ 31, 32 und 34 des Rundfunkstaatsvertrages und dieser Staatsvertrag; ergänzend sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des vertragschließenden Landes mit der höchsten Länderquote (§ 36 Abs. 2 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrages) anzuwenden.

Art 1 Art 3