Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag) vom 29. Juni 1989/20. Juli 1989

Bekanntmachung zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit …

Art 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Vorschriften

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27688/1#abs-1 (1) Die vertragschließenden Länder (im folgenden: die Länder) kommen überein, für einen privaten Fernsehveranstalter nach § 36 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages vom 31. August 1991 die Vergabe und Nutzung von Kanälen auf nach internationalem Fernmelderecht zur Verfügung stehenden Satelliten gemeinsam zu regeln.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27688/1#abs-2 (2) Nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften ist ein auf Grund dieses Staatsvertrages zugelassener Veranstalter bei der Vergabe verfügbarer Fernsehübertragungskapazitäten für die drahtlose Verbreitung durch erdgebundene Sender zu berücksichtigen.

Art 2