Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren des Westdeutschen Rundfunks Köln
Bekanntmachung der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren des …§ 4 Teilnehmernummer
Stand: 29.06.2002
Jeder Rundfunkteilnehmer erhält eine Mitteilung über seine Teilnehmernummer. Sie ist bei allen Mitteilungen, Anträgen und Zahlungen anzugeben.