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§ 4 Bekanntmachung der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren des … (Nordrhein-Westfalen) — Teilnehmernummer

Bekanntmachung der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren des Westdeutschen Rundfunks Köln

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 29.06.2002 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Jeder Rundfunkteilnehmer erhält eine Mitteilung über seine Teilnehmernummer. Sie ist bei allen Mitteilungen, Anträgen und Zahlungen anzugeben.