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Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln 'Kabelpilotprojekt Dortmund'§ 4 Offener Kanal
Stand: 26.08.2026
Der WDR hältim Rahmen seiner Fernseh- und Hörfunkversuchsprogramme je einen Offenen Kanal zur inhaltlichen Gestaltung durch Dritte zur Verfügung. Einzelheiten werden in einer besonderen Satzung über den Offenen Kanal geregelt (§ 10 KabVersG NW).