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Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln 'Kabelpilotprojekt Dortmund'

§ 3 Lokale Rundfunkprogramme

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

In die vom WDR veranstalteten Rundfunkversuchsprogramme (§ 4 Abs. 2 und 3 KabVersG NW) können im Rahmen der rundfunkrechtlichen Programmverantwortung des WDR (§ 4 WDR-Gesetz) Eigenbeiträge nicht erwerbswirtschaftlicht orientierter Dritter einbezogen werden. Einzelheiten können in den vom Rundfunkrat zu beschließenden Rahmenbedingungen festgelegt werden (§ 6 Abs. 3 KabVersG NW).

§ 2 § 4