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Bekanntmachung der Hauptsatzung der Westfälischen Kommissionen für Landeskunde§ 7 Satzung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27649/7#abs-1 (1) Die WKL geben sich in Abstimmung mit dem Direktor des LWL jeweils eigene Kommissionssatzungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27649/7#abs-2 (2) In den einzelnen Kommissionssatzungen sind insbesondere auch Regelungen über die Durchführung von Wahlen, die Beschlußfassung und das Stimmrecht zu schaffen.