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§ 7 NW_27649 (Nordrhein-Westfalen) — Satzung

Bekanntmachung der Hauptsatzung der Westfälischen Kommissionen für Landeskunde

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die WKL geben sich in Abstimmung mit dem Direktor des LWL jeweils eigene Kommissionssatzungen.

(2) In den einzelnen Kommissionssatzungen sind insbesondere auch Regelungen über die Durchführung von Wahlen, die Beschlußfassung und das Stimmrecht zu schaffen.