Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen mit Hochschulabschlüssen gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages

Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 12. Mai 1995

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben das Abkommen zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen mit Hochschulabschlüssen gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages geschlossen.

Das Abkommen ist nach seinem Artikel 3 am 6. Mai 1994 in Kraft getreten.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Abkommen

zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland

zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung

der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen

mit Hochschulabschlüssen

gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3

des Einigungsvertrages

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen schließen folgendes Abkommen:

Art 1