Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen mit Hochschulabschlüssen gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages

Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur …

Art 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Abkommen tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem beim Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz die letzte der Ratifizierungsurkunden oder die Mitteilung hinterlegt wird, daß eine Ratifizierung nicht erforderlich ist. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern den Zeitpunkt des Inkrafttretens mit.

Bonn, den 12. März 1992

Für das Land Baden-Württemberg

Erwin Teufel

Für den Freistaat Bayern

Max Streibl

Für das Land Berlin

Eberhard Diepgen

Für das Land Brandenburg

Manfred Stolpe

Für die Freie Hansestadt Bremen

Klaus Wedemeier

Für die Freie und Hansestadt Hamburg

Thomas Mirow

Für das Land Hessen

Hans Eichel

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern

i. A. Matthias Zender

Für das Land Niedersachsen

Jürgen Tritin

Für das Land Nordrhein-Westfalen

i. V. Wolfgang Clement

Für das Land Rheinland-Pfalz

Rudolf Scharping

Für das Saarland

Oskar Lafontaine

Für den Freistaat Sachsen

Kurt Biedenkopf

Für das Land Sachsen-Anhalt

Werner Münch

Für das Land Schleswig-Holstein

Eva Rühmhort

Für das Land Thüringen

Bernhard Vogel

Art 2